Kostenübernahme
Pflege, die getragen wird — von Vertrauen, Würde und schlichter Exzellenz.
Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Die Ihnen zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen hängen von Ihrem individuellen Pflegegrad ab (Pflegegrade 1–5).
Als erfahrener und vertrauenswürdiger Pflegedienst hilft Vita Aeterna Ihnen, Ihre verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen und stellt sicher, dass Sie eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung erhalten.
Als entsprechend anerkannter Anbieter kann Vita Aeterna förderfähige Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrem Pflegeversicherungsträger abrechnen. Das bedeutet, dass Sie sich um die administrativen oder finanziellen Aspekte keine Sorgen machen müssen – Vita Aeterna übernimmt die Abrechnung auf Wunsch für Sie.
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie den umfassenden Pflegegrad-Service von Vita Aeterna nutzen, der Folgendes umfasst:
- eine kostenlose Ersteinschätzung
- komplette Begleitung während des Antragsverfahrens
- Unterstützung bei der Pflegebegutachtung
- sowie Unterstützung bei Widersprüchen, falls erforderlich
Wenn Sie möchten, stehen die Leistungen von Vita Aeterna auch auf privater Basis zur Verfügung, auch ohne genehmigten Pflegegrad.
Kontaktieren Sie Vita Aeterna, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren. Vita Aeterna ist hier, um Ihnen zu helfen, die Unterstützung zu erhalten, die Sie verdienen.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Neben den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld steht Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege der gesetzliche Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung – bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbständigkeit im Alltag einzusetzen, beispielsweise für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsleistungen im Sinne des § 45a SGB XI.
Voraussetzung ist, dass die Leistung durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wird. Vita Aeterna ist als Anbieter für entsprechende Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
Bei der Abrechnung bestehen verschiedene Möglichkeiten: Vita Aeterna kann den Entlastungsbetrag auf Wunsch direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder die Rechnung für die Einreichung durch die Kundin oder den Kunden bei der Pflegekasse ausstellen. Die genaue Vorgehensweise wird individuell geklärt.
Grundsätzlich stehen die Dienste von Vita Aeterna auch als Selbstzahlerleistung zur Verfügung – ganz ohne Pflegegrad, ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegekasse oder wenn die private Buchung gewünscht ist. Ein Pflegegrad ist also keine Voraussetzung, um von Vita Aeterna unterstützt zu werden.
ANERKENNUNG
Anerkennung durch Krankenkassen
Vita Aeterna ist auf Länderebene offiziell akkreditiert und berechtigt, die Leistungen direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland abzurechnen.










Um die vollständige Liste der von Vita Aeterna unterstützten gesetzlichen Krankenkassen einzusehen, besuchen Sie bitte das offizielle GKV-Spitzenverband-Krankenkassenverzeichnis.
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